Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die DS-GVO
Seit dem 25. Mai 2018 gilt das verschärfte Datenschutzrecht. Die DS-GVO bringt Regelungen für Ihr Unternehmen mit sich, die seit Inkrafttreten der DS-GVO umgesetzt sein müssen, da Verstöße mit hohen Bußgeldern geahndet werden können. Haben Sie Ihr Unternehmen schon umgestellt? Wir unterstützen Sie dabei.
1. Ihr Unternehmen mit einem externen Datenschutzbeauftragten DS-GVO-sicher machen
Dazu bieten wir Ihnen unser 360° Paket an. Das Paket ist für jedes Unternehmen geeignet, unabhängig davon, ob Sie bereits sämtliche erforderliche Maßnahmen zur DS-GVO umgesetzt haben oder noch am Anfang stehen. Je nachdem wie weit die Umsetzung der Verordnung bereits erfolgt ist, greift die in unserem Paket enthaltene SOS-Soforthilfe, um Ihr Unternehmen DS-GVO-konform zu machen.
Die im Paket enthaltene SOS-Soforthilfe beinhaltet die Durchführung sämtlicher notwendigen Maßnahmen zur Umstellung auf die neue Gesetzeslage.
2. Ihr externer Datenschutzbeauftragter: für jedes Unternehmen das passende Paket:
Kategorie 1:
Small Business
Unternehmen mit bis zu 40 Mitarbeitern, die Ihre Daten selbst verarbeiten, wie bspw. Handwerkbetriebe, Gastgewerbe, Einzelhandel, Werkstätten, bezirklicher Schornsteinfeger
Kategorie 2:
medium enterprises
OR
highly sensitive data
Unternehmen ab 40 bis 100 Mitarbeitern sowie IT-Unternehmen bis zu 100 Mitarbeitern und freie Berufe (Ärzte, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Architekten usw.)
Kategorie 3:
Large enterprise
Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern sowie Kliniken, Labore, E-Commerce, Marktforschungsinstitute, Finanzdienstleister, IT-Unternehmen über 100 Mitarbeiter u.ä.
3. Was ist im Paket enthalten?
Alle Datenschutzpakete machen Ihr Unternehmen DS-GVO-konform. Sie unterscheiden sich lediglich in der Größe des Unternehmens und der Sensibilität der verarbeiteten Daten. ALLE Pakete der Kategorien 1 bis 3 umfassen sämtliche Aufgabengebiete und Pflichten des Datenschutzbeauftragten, welche durch die DSGVO zwingend vorgeschrieben sind.
Das vollständige Angebot können Sie hier als pdf-Datei herunterladen:
4. Keine halben Sachen bei der Bestellung des Datenschutzbeauftragten
Lassen Sie sich von anderen Anbietern keine „abgespeckten“, vermeintlich günstigen Angebote auftischen, die mit niedrigen Preisen locken und Maßnahmen aussparen, die für Ihr Unternehmen notwendig sind, um DS-GVO-konform zu werden. Davon abgesehen ist die Aussparung einzelner Leistungen des Datenschutzbeauftragten, die in der DS-GVO vorgeschrieben sind, unzulässig.
Unser Ziel: Ihr Unternehmen kostentransparent auf den aktuellen Stand zu bringen und Ihr Haftungsrisiko bestmöglichst zu minimieren.
5. Faire Preisgestaltung bei voller Kostentransparenz
Unternehmen, die bereits Maßnahmen zur Umsetzung der DS-GVO vorgenommen haben, sparen.
Der Grundpreis in dem für Ihr Unternehmen zugeschnittenes Paket deckt sämtlichen planbaren Aufwand ab, der von einem Datenschutzbeauftragten erbracht werden muss. Unternehmen, die schon datenschutzkonform arbeiten, profitieren, weil sie nicht für Leistungen zahlen, die nicht mehr benötigt werden.
Unternehmen, die noch am Anfang stehen, erhalten mit der SOS-Soforthilfe das Rundum-Sorglos-Paket.
Kosten über diese Grundgebühr hinaus entstehen nur bei erhöhtem Aufwand. Dieser kann beispielsweise dadurch entstehen, dass das Unternehmen über eine Vielzahl von verschiedenen Vertragsarten verfügt, die erst noch angepasst werden müssen. Der Arbeitsaufwand ist dann höher als üblich und im Voraus nicht planbar. Solche Leistungen werden nach Stundenhonorar abgerechnet. Der Aufwand wird vorher durch einen Fragenkatalog ermittelt und sodann die Stundenanzahl vorab mitgeteilt um größtmögliche Kostentransparenz zu gewährleisten.
6. Das hohe Datenschutzniveau Ihres Unternehmens halten
Gegebenenfalls benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, um für die Zukunft auf dem hohen datenschutzrechtlichen Niveau zu bleiben. Das ist wichtig, um u. a. von Ihnen das Haftungsrisiko abzuwenden, hohe Bußgelder zu vermeiden und nicht zuletzt auch das Ansehen Ihres Unternehmens sicherzustellen. Denn nur ein Unternehmen, das datenschutzrechtlich auf dem aktuellen Stand ist, kann seinen Kunden einen zuverlässigen Umgang mit ihren personenbezogenen Daten bieten und Vertrauen schaffen.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Sofern Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, müssen Sie sich zwischen einem behördlichen (internen) oder einem externen Datenschutzbeauftragten entscheiden. Für die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten spricht, dass dieser fachlich immer auf dem neusten Stand ist, Sie das Haftungsrisiko auf diesen verlagern, kalkulierbare - vertraglich geregelte - Kosten haben und Sie ihn unkompliziert abberufen können.
Wählen Sie einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens als internen Datenschutzbeauftragten aus, so kann dieser seine sonst zugewiesenen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, da er nun die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten übernimmt und sich laufend fortbilden muss. Die Kosten der Fortbildung, Reisekosten und Kost sowie Logis fallen dann zu Ihren Lasten genau wie Kosten einer notwendigen Ausstattung für den internen Datenschutzbeauftragten. Einen internen Datenschutzbeauftragten dürfen Sie zudem nur aus einem wichtigem Grund abberufen.
7. Weitere Betreuung Ihres Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter
Entscheiden Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten, so stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Der Vorteil der Beauftragung eines Rechtsanwalts / einer Rechtsanwältin liegt auf der Hand: Die DS-GVO ist kein Inselgebiet, das sich auf die Fragen zum Datenschutz beschränkt. Die DS-GVO wirkt sich faktisch auf das gesamte Unternehmen aus und beeinflusst Abläufe und Prozesse, die u.a. das Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und das allgemeine Zivilrecht betreffen.
In der Regel können nur Personen, die neben den datenschutzrechtlichen auch die übrigen Vorschriften kennen, eine datenschutzkonforme Lösung anbieten, die auch für das Unternehmen zufriedenstellend ist.
Unsere Aufgabe ist es, Ihr Unternehmen vollumfänglich auf die neue Rechtslage einzustellen. Der Markt bietet vermeintliche Schnäppchen und unvollständige Maßnahmen, die ihr Unternehmen jedoch möglicherweise nicht vor datenschutzrechtlichen Verstößen ausreichend schützen. Nur eine vollständige Umstellung schützt Ihr Unternehmen wirklich vor Bußgeldern.