Wichtige Hinweise über den Umgang personenbezogener Bewerberdaten
1. Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenverarbeitung gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist die
Advokat Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vertreten durch den Geschäftsführer Rechtsanwalt Sebastian Müller
Goethestraße 8
39108 Magdeburg
2. Zweck der Datenverarbeitung
Gem. Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b) DS-GVO und § 26 Absatz 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) dürfen personenbezogene Daten von Bewerbern für Zwecke des Bewerbungsverfahrens verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung dient (z.B. ordnungsgemäße Abrechnung des Entgeltes).
Dazu werden die von Ihnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet.
3. Datenerhebung
Es werden die Daten verarbeitet, die Sie selbst übermitteln.
4. Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe der Daten findet nicht statt, sofern Sie sich nicht über die Bundesagentur für Arbeit bewerben. Sofern Sie sich über die Bundesagentur für Arbeit bewerben, erfolgt eine Datenweitergabe nach Maßgabe der gesetzlichen Verpflichtung aus Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 39 SGB III.
5. Ihre Rechte
Sie haben folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
a. Recht auf Auskunft und auf Bestätigung, ob betreffende Daten verarbeitet werden sowie weitere Informationen und Kopie der Daten, Art. 15 DS-GVO,
b. Recht auf Berichtigung und Vervollständigung, Art. 16 DS-GVO,
c. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO,
d. Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO sowie
e. Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen, Art. 77 DS-GVO:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Leiterstr. 9
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 81803-0
Fax: (0391) 81803-33
www.datenschutz.sachsenanhalt.de
6. Löschung der Daten
Wird ein Arbeitsverhältnis mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Arbeitsverhältnis geschlossen, werden die gespeicherten Bewerbungsunterlagen nach 7 Monaten, ab dem Tag der Bekanntgabe der Ablehnung, gemäß Art. 17, 18 DS-GVO gelöscht. Die 7 Monate ergeben sich im Hinblick der Geltendmachung behaupteter Rechtsansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unter Berücksichtigung der Fristen zur schriftlichen Geltendmachung sowie der Klagefrist aus § 61 b Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) und des Zustellungszeitraumes der Klage.
7. Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling wird nicht vorgenommen.